Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz: Versionsgeschichte

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14. September 2024

  • AktuellVorherige 19:0619:06, 14. Sep. 2024Daniel.Simon Diskussion Beiträge 288 Bytes +288 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz hat die Wiederverwertung Vorrang vor der Entsorgung. In Bundes- und Länderregelungen wird daher die Wiederverwertung von Asphalt gefordert. Asphalt ist ein nicht überwachungsbedürftiger Abfall zur Verwertung. Category:Eigenschaften