Randstreifen: Versionsgeschichte

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14. September 2024

  • AktuellVorherige 19:1819:18, 14. Sep. 2024Daniel.Simon Diskussion Beiträge 492 Bytes −3 Bytes Keine Bearbeitungszusammenfassung Markierung: Visuelle Bearbeitung
  • AktuellVorherige 19:1819:18, 14. Sep. 2024Daniel.Simon Diskussion Beiträge 495 Bytes +495 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Randstreifen sind bei Gussasphaltestrichen nach DIN 18560-2 vorzusehen. Werden auf Gussasphaltestrichen harte Beläge, z. B. keramische Fliesen, Holzpflaster oder Parkett vor�gesehen, muss ein so dicker Randstreifen verlegt werden, dass die Randfuge zwischen Gussasphalt und Wand ca. 10 mm beträgt. Dies gilt ebenfalls für Heizestriche. Diese Randstreifen sind erst nach Fertigstellung des Bodenbelags – bei Plattenbelägen nach dem Verfugen – vom Ver…“