Wassergefährdung: Unterschied zwischen den Versionen
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(Die Seite wurde neu angelegt: „Stoffe, die die Wasserbeschaffenheit dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilig verändern können, werden als wassergefährdende Stoffe in drei Wassergefährdungsklassen eingeteilt. Bitumen, Asphalt und Gussasphalt sind keine wassergefährdenden Stoffe.“) |
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Aktuelle Version vom 14. September 2024, 16:54 Uhr
Stoffe, die die Wasserbeschaffenheit dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilig verändern können, werden als wassergefährdende Stoffe in drei Wassergefährdungsklassen eingeteilt.
Bitumen, Asphalt und Gussasphalt sind keine wassergefährdenden Stoffe.