Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Unterschied zwischen den Versionen

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(Die Seite wurde neu angelegt: „Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts wird in Kurzform als Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bezeichnet. Zur Umsetzung des Gesetzes erlassen die Bundesländer Verordnungen (VAwS) und Verwaltungsvorschriften zum Vollzug der Verordnungen (VwV-VAwS). Technische Anforderungen werden in diesen wasser�rechtlichen Grundlagen nicht gestellt. Diese sind für die Gestaltung und Errichtung von Anlagen oder Anlagenteilen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen de…“)
 
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Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts wird in Kurzform als Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bezeichnet.
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Zur Umsetzung des Gesetzes erlassen die Bundesländer Verordnungen (VAwS) und Verwaltungsvorschriften zum Vollzug der Verordnungen (VwV-VAwS).
[[Datei:02 DIA 02.jpg|mini|Aufkantung aus 16 cm Gussasphalt]]
Technische Anforderungen werden in diesen wasser�rechtlichen Grundlagen nicht gestellt.
 
Diese sind für die Gestaltung und Errichtung von Anlagen oder Anlagenteilen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen den Technischen Regeln
=== Gussasphalt für Dichtflächen in WHG-Anlagen ===
wassergefährdende Stoffe (TRwS) zu entnehmen
''Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) wassergefährdender Stoffe müssen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) stoffundurchlässige Befestigungen als sekundäre Barrieren aufweisen.''
 
''Gussasphaltschichten bieten sich wegen ihrer Hohlraumfreiheit und fugenlosen Verlegung als Dichtflächen besonders an. Gussasphaltschichten sind flüssigkeitsundurchlässig und wasserdampfdicht. Sie können auch auf großen Flächen fugenlos verlegt werden. Gussasphalt-Dichtschichten mit wasserrechtlicher Zulassung für LAU-Anlagen bieten die größte Sicherheit zum Schutz von Boden und Grundwasser.''
 
[[Datei:08 UMSCHLAG.jpg|mini|Umschlagfläche aus Gussasphalt in einem Kölner Chemiewerk]]
Oft kennen sich Betreiber von WHG-Anlagen und Planer nicht hinreichend mit den Anforderungen aus dem Wasserhaushaltsgesetz und den nachgeordneten Verordnungen der Bundesländer (VAwS) aus. Betreiber und Planer sollten daher, von Anfang an einen Sachverständigen nach VAwS in die Planung mit einzubeziehen.
 
 
Die ersten Anlagen die mit Gussasphalt-Dichtschichten ausgeführt wurden, waren Farblager und Mineralöl-Gebindelager in geschlossenen Hallen. Das erforderliche Rückhaltevolumen – in diesem Fall 10 % der gesamten Lagermenge – konnte durch eine rundum laufende 16 cm hohe Aufkantung aus Gussasphalt sichergestellt werden.
 
 
In manchen Lageranlagen wurde die Gussasphaltdichtschicht im Verbund mit einer zusätzlichen Bitumen-Schweißbahn auf der Betonunterlage eingebaut. Die Bitumen-Schweißbahn ermöglicht eine Rissüberbrückung über Fugen und evtl. vorhandenen Rissen in alten Betonunterlagen und kann als zusätzliche Sicherheit gegen Durchdringen von Flüssigkeiten gewertet werden.
[[Datei:00 148 4872.jpg|mini|Detailaufnahme: Aufkantung aus 4 cm Gussasphalt auf der Umschlagfläche]]
 
 
 
Bei Anforderungen an eine große Löschwasserrückhaltung kann diese z. B. durch eine verlorene Schalung aus Ortbeton hergestellt werden, die mit einer etwa 5 cm dicken Schicht aus Asphaltmastix hintergossenen wird. Eine weniger aufwendige Löschwasserrückhaltung kann z. B. mit vliesarmiertem Flüssigkunststoff hergestellt werden.
 
 
Bedenken, Gussasphalt auch in Anlagen einzusetzen, in denen große Mengen an Mineralölprodukten gelagert oder umgeschlagen werden, sind unbegründet. Versuche auf dichten Asphaltschichten zeigen, dass Mineralölprodukte die Asphaltschichten in überschaubaren Zeiträumen nicht durchdringen, sondern nur millimetertief eindringen. Üblicherweise wird eine Undurchlässigkeit nur für einen Zeitraum bis zu 72 Stunden gefordert. Nach der künftigen bundeseinheitlichen „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen” (AwSV) gelten Bauweisen als flüssigkeitsundurchlässig, wenn sie Ihre Dicht- und Tragfunktion während der Dauer der Beanspruchung … nicht verlieren. (Text aus UwSV gekürzt)
 
[[Datei:11 KRANBAGG.jpg|mini|Übliche Belastung einer Anlage zum Lagern und Verwerten von Eisen- und Nichteisenschrotten]]
Zu den größten Anlagen zählen sicher Anlagen für die Wiederverwertung von Eisen- und Nichteisenschrotten sowie Fahrsilos in Biogasanlagen. Auf Flächen bis zu 30.000 m² werden die Metallschrotte unterschiedlichster Zusammensetzung und Abmessungen gelagert. Die Beanspruchung durch Bagger, Radlader u. ä. ist in diesen Anlagen, in denen die Stoffe häufig umgeschlagen werden, zu berücksichtigen.
 
 
Den Schrotten aus der Metallverarbeitung haften Ölemulsionen an. Diese Schrotte lagern jedoch nicht in Gebinden, sondern direkt auf der Dichtfläche. Zur Kompensation der fehlenden Gebinde wurde eine Gussasphaltschicht als Dicht- und Nutzschicht geplant und ausgeführt. Die stabile Unterlage bestand aus einer 16 cm dicken Asphalttragschicht auf einer Schottertragschicht.
 
 
In Fahrsilos von Biogasanlagen muss neben der Flüssigkeitsundurchlässigkeit die Beanspruchung durch organische Säuren berücksichtigt werden. Es dürfen daher nur kalkfreie Gesteinskörnungen eingesetzt werden.
 
 
Mit Gussasphalt können sichere und für die Betreiber preiswerte flüssigkeitsdichte Flächenbefestigungen hergestellt werden. In der Kombination mit bauaufsichtlich zugelassenen vliesarmierten Flüssigkunststoffsystemen und Fugenmassen sind auch komplizierte Fälle und Formen lösbar.
 
 
Details zu dem Thema finden Sie in Heft 48 „Gussasphalt in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen” der Technischen Informationen über Gussasphalt.
 
 
[[Datei:Jdcijhjj.png|links|mini]]
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[[Category:Abdichtungen]]

Aktuelle Version vom 26. November 2024, 13:23 Uhr

Aufkantung aus 16 cm Gussasphalt

Gussasphalt für Dichtflächen in WHG-Anlagen

Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) wassergefährdender Stoffe müssen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) stoffundurchlässige Befestigungen als sekundäre Barrieren aufweisen.

Gussasphaltschichten bieten sich wegen ihrer Hohlraumfreiheit und fugenlosen Verlegung als Dichtflächen besonders an. Gussasphaltschichten sind flüssigkeitsundurchlässig und wasserdampfdicht. Sie können auch auf großen Flächen fugenlos verlegt werden. Gussasphalt-Dichtschichten mit wasserrechtlicher Zulassung für LAU-Anlagen bieten die größte Sicherheit zum Schutz von Boden und Grundwasser.

Umschlagfläche aus Gussasphalt in einem Kölner Chemiewerk

Oft kennen sich Betreiber von WHG-Anlagen und Planer nicht hinreichend mit den Anforderungen aus dem Wasserhaushaltsgesetz und den nachgeordneten Verordnungen der Bundesländer (VAwS) aus. Betreiber und Planer sollten daher, von Anfang an einen Sachverständigen nach VAwS in die Planung mit einzubeziehen.


Die ersten Anlagen die mit Gussasphalt-Dichtschichten ausgeführt wurden, waren Farblager und Mineralöl-Gebindelager in geschlossenen Hallen. Das erforderliche Rückhaltevolumen – in diesem Fall 10 % der gesamten Lagermenge – konnte durch eine rundum laufende 16 cm hohe Aufkantung aus Gussasphalt sichergestellt werden.


In manchen Lageranlagen wurde die Gussasphaltdichtschicht im Verbund mit einer zusätzlichen Bitumen-Schweißbahn auf der Betonunterlage eingebaut. Die Bitumen-Schweißbahn ermöglicht eine Rissüberbrückung über Fugen und evtl. vorhandenen Rissen in alten Betonunterlagen und kann als zusätzliche Sicherheit gegen Durchdringen von Flüssigkeiten gewertet werden.

Detailaufnahme: Aufkantung aus 4 cm Gussasphalt auf der Umschlagfläche


Bei Anforderungen an eine große Löschwasserrückhaltung kann diese z. B. durch eine verlorene Schalung aus Ortbeton hergestellt werden, die mit einer etwa 5 cm dicken Schicht aus Asphaltmastix hintergossenen wird. Eine weniger aufwendige Löschwasserrückhaltung kann z. B. mit vliesarmiertem Flüssigkunststoff hergestellt werden.


Bedenken, Gussasphalt auch in Anlagen einzusetzen, in denen große Mengen an Mineralölprodukten gelagert oder umgeschlagen werden, sind unbegründet. Versuche auf dichten Asphaltschichten zeigen, dass Mineralölprodukte die Asphaltschichten in überschaubaren Zeiträumen nicht durchdringen, sondern nur millimetertief eindringen. Üblicherweise wird eine Undurchlässigkeit nur für einen Zeitraum bis zu 72 Stunden gefordert. Nach der künftigen bundeseinheitlichen „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen” (AwSV) gelten Bauweisen als flüssigkeitsundurchlässig, wenn sie Ihre Dicht- und Tragfunktion während der Dauer der Beanspruchung … nicht verlieren. (Text aus UwSV gekürzt)

Übliche Belastung einer Anlage zum Lagern und Verwerten von Eisen- und Nichteisenschrotten

Zu den größten Anlagen zählen sicher Anlagen für die Wiederverwertung von Eisen- und Nichteisenschrotten sowie Fahrsilos in Biogasanlagen. Auf Flächen bis zu 30.000 m² werden die Metallschrotte unterschiedlichster Zusammensetzung und Abmessungen gelagert. Die Beanspruchung durch Bagger, Radlader u. ä. ist in diesen Anlagen, in denen die Stoffe häufig umgeschlagen werden, zu berücksichtigen.


Den Schrotten aus der Metallverarbeitung haften Ölemulsionen an. Diese Schrotte lagern jedoch nicht in Gebinden, sondern direkt auf der Dichtfläche. Zur Kompensation der fehlenden Gebinde wurde eine Gussasphaltschicht als Dicht- und Nutzschicht geplant und ausgeführt. Die stabile Unterlage bestand aus einer 16 cm dicken Asphalttragschicht auf einer Schottertragschicht.


In Fahrsilos von Biogasanlagen muss neben der Flüssigkeitsundurchlässigkeit die Beanspruchung durch organische Säuren berücksichtigt werden. Es dürfen daher nur kalkfreie Gesteinskörnungen eingesetzt werden.


Mit Gussasphalt können sichere und für die Betreiber preiswerte flüssigkeitsdichte Flächenbefestigungen hergestellt werden. In der Kombination mit bauaufsichtlich zugelassenen vliesarmierten Flüssigkunststoffsystemen und Fugenmassen sind auch komplizierte Fälle und Formen lösbar.


Details zu dem Thema finden Sie in Heft 48 „Gussasphalt in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen” der Technischen Informationen über Gussasphalt.