Brandschutz: Unterschied zwischen den Versionen
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Am Institut für Baustoffkunde der TH Braunschweig wurden bereits im Jahr 1953 Brandversuche nach DIN 4102 durchgeführt. Im Blatt 3 ist ein Nachweis der „Widerstandsfähigkeit von Dacheindeckungen aus Dachpappe gegen Flugfeuer und strahlende Wärme“ beschrieben. Die Gußasphaltplatten bestanden nicht nur diese Prüfung, sondern auch weitergehende Beanspruchungen, bei denen mit Benzin übersprühtes Sägemehl und Hobelspäne auf Gußasphaltplatten abgebrannt wurden [2]. Der Gußasphalt hat zu keiner Zeit gebrannt, er war nur an einigen Stellen durch die 21 Minuten dauernde Brandbeanspruchung fleckig geworden. | Am Institut für Baustoffkunde der TH Braunschweig wurden bereits im Jahr 1953 Brandversuche nach DIN 4102 durchgeführt. Im Blatt 3 ist ein Nachweis der „Widerstandsfähigkeit von Dacheindeckungen aus Dachpappe gegen Flugfeuer und strahlende Wärme“ beschrieben. Die Gußasphaltplatten bestanden nicht nur diese Prüfung, sondern auch weitergehende Beanspruchungen, bei denen mit Benzin übersprühtes Sägemehl und Hobelspäne auf Gußasphaltplatten abgebrannt wurden [2]. Der Gußasphalt hat zu keiner Zeit gebrannt, er war nur an einigen Stellen durch die 21 Minuten dauernde Brandbeanspruchung fleckig geworden. | ||
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In der brandschutztechnischen Beurteilung des Gutachtens wird abschließend festgestellt: ,,Der Verwendung von Gußasphalt-Estrichen stehen daher in allen Bereichen von Hochbauten (zum Beispiel Bauten besonderer Art oder Nutzung wie Versammlungsstätten, Hochhäusern, Tiefgaragen, Parkdecks usw.) brandschutztechnisch keine Bedenken entgegen. Die Versuche haben ergeben, daß Gußasphalt-Estriche auch in Flucht- und Rettungswegen ohne Einschränkungen von Evakuierungsmaßnahmen und die Einleitung von Brandbekämpfungsmaßnahmen in der erforderlichen Zeit sicher zu benutzen sind" [5]. | In der brandschutztechnischen Beurteilung des Gutachtens wird abschließend festgestellt: ,,Der Verwendung von Gußasphalt-Estrichen stehen daher in allen Bereichen von Hochbauten (zum Beispiel Bauten besonderer Art oder Nutzung wie Versammlungsstätten, Hochhäusern, Tiefgaragen, Parkdecks usw.) brandschutztechnisch keine Bedenken entgegen. Die Versuche haben ergeben, daß Gußasphalt-Estriche auch in Flucht- und Rettungswegen ohne Einschränkungen von Evakuierungsmaßnahmen und die Einleitung von Brandbekämpfungsmaßnahmen in der erforderlichen Zeit sicher zu benutzen sind" [5]. | ||
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Version vom 20. September 2024, 18:03 Uhr
Gußasphalt - Eine neue Betrachtungsweise zum vorbeugenden baulichen Brandschutz
Vorbemerkung
Bauliche Anlagen müssen - nach den allgemeinen Grundsätzen der Landesbauordnung - so angeordnet, beschaffen und für ihre Benutzung geeignet sein, daß Brände möglichst nicht entstehen. Falls doch ein Brand entsteht, darf er sich nicht ausbreiten. Wirksame Löscharbeiten müssen möglich sein. Mensch und Tier müssen gefahrlos gerettet werden können.
Gußasphalt ist ein aus natürlich vorkommenden Stoffen zusammengesetzter Baustoff bestehend aus 6-8 Gew.% Bitumen (Bindemittel) und 90-92 Gew.% mineralischen Zuschlagstoffen (Splitt-Sand-Füller). Er wird bekanntermaßen im Straßenbau, im Bereich der Abdichtung von lngenieurbauwerken sowie als baufortschrittsbeschleunigender Estrich im Hochbau, hier z.B. im Industriebau, in Tiefgaragen, auf Parkdecks aber auch im Wohnungsneubau und in der Altbausanierung eingesetzt.
Beim Einsatz von Gußsaphaltestrichen im Hochbau wurden in der Vergangenheit gelegentlich Bedenken von Seiten der Auftraggeber aber auch von Baugenehmigungsbehörden geäußert, Gußasphaltestriche auch in Bereichen zuzulassen, in denen nach Bauvorschriften ausschließlich nichtbrennbare Baustoffe der Klasse A nach DIN 4102 zu verwenden sind.
Dies gilt im besonderen im Hinblick auf bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung wie Garagen, Gaststätten, Versammlungsstätten und Hochhäuser bei denen der Gußasphaltestrich als direkt genutzter Bodenbelag eingesetzt wird.
Brandverhalten von Gußasphalt
Der Baustoff Gußasphalt
- besteht zu mehr als 90 Gew.% aus nichtbrennbaren Mineralstoffen
- entspricht nach DIN 4102 der Baustoffklasse B 1 - schwer entflammbar -
Diese „ungünstige“ Einstufung ist mit bedingt durch das Prüfverfahren, bei dem eine senkrecht aufgehangene Asphaltplatte von 25 x 100 cm im unteren Drittel beflammt und die Restlänge zur Beurteilung des Verhaltens gewertet wird. Gußasphalt ist ein viskoelastischer Baustoff, der bei direkter Beflammung weich wird und zwangsläufig abtropft - aber nicht abbrennt.
- ist beständig gegen Schweißfunken oder glimmende Partikel und kann kurzfristig auch hohen Temperaturen (z.B. kochendem Wasser ) ausgesetzt werden.
Zahlreiche Brandschadensereignisse der Vergangenheit sowie Praxisbrandversuche anerkannter Institute und zum Teil auch Gutachten bestätigen, daß sich Gußasphalt als nicht brennbar erweist und auch nicht zu einer Brandausbreitung beiträgt [1].
Gußasphaltestriche bewirken im Brandfall keine Brandfortleitung oder eine nennenswerte Temperaturweiterleitung in benachbarte Räume, so daß diese als Fluchträume genutzt werden können (trotz hoher Temperaturen im Brandraum bleibt der Gußasphalt in Nebenräumen handwarm und nutzbar).
Je nach Brandintensität können zwar Anteile des Bindemittels verkoken, das Feuer griff bisher aber nie auf andere Bauteile über. Selbst bei Brandkatastrophen, z.B. brennende Autos auf Asphaltstraßen, sind keine Fälle bekannt, in denen Asphalt gebrannt hat.
Brandversuche
Am Institut für Baustoffkunde der TH Braunschweig wurden bereits im Jahr 1953 Brandversuche nach DIN 4102 durchgeführt. Im Blatt 3 ist ein Nachweis der „Widerstandsfähigkeit von Dacheindeckungen aus Dachpappe gegen Flugfeuer und strahlende Wärme“ beschrieben. Die Gußasphaltplatten bestanden nicht nur diese Prüfung, sondern auch weitergehende Beanspruchungen, bei denen mit Benzin übersprühtes Sägemehl und Hobelspäne auf Gußasphaltplatten abgebrannt wurden [2]. Der Gußasphalt hat zu keiner Zeit gebrannt, er war nur an einigen Stellen durch die 21 Minuten dauernde Brandbeanspruchung fleckig geworden.
Ähnliche Ergebnisse konnten 1964 bei Versuchen durch die Branddirektion der Stadt München auf dem Hof einer Gußasphaltfirma beobachtet werden [3].
Auch in Holland wurden 1979 auf Asphalt umfangreiche Brandversuche durchgeführt, die ebenfalls zeigten, daß der Asphaltbelag den Brandverlauf nicht fördert [4].
Im Jahr 1993 hatte die Beratungsstelle für Gußasphaltanwendung e.V. Naturbrandversuche im Brandversuchsgebäude der Forschungsstelle für Brandschutztechnik an der Universität Karlsruhe (TH) durchführen lassen. Hierbei wurden in einem Raum auf schwimmend, d.h. auf Wärmedämmschichten, verlegtem Gußasphaltestrich Feuer entfacht, bei denen die Einheitstemperaturkurve, d.h. Lufttemperaturen von mindestens 800EC erreicht wurden. Nach einem 30-minütigen Raumvollbrand wurden an Thermoelementen auf dem Gußasphaltestrich Temperaturen bis 400 EC gemessen. In dem durch eine aufgeständerte F-90-Wand abgetrennten Raum wies der Gußasphaltestrich eine Temperatur von lediglich 25 EC auf.
Nach den Löscharbeiten war der Gußasphaltestrich im Brandraum nur in der Oberfläche geringfügig verändert und konnte sofort wieder begangen werden.
In der brandschutztechnischen Beurteilung des Gutachtens wird abschließend festgestellt: ,,Der Verwendung von Gußasphalt-Estrichen stehen daher in allen Bereichen von Hochbauten (zum Beispiel Bauten besonderer Art oder Nutzung wie Versammlungsstätten, Hochhäusern, Tiefgaragen, Parkdecks usw.) brandschutztechnisch keine Bedenken entgegen. Die Versuche haben ergeben, daß Gußasphalt-Estriche auch in Flucht- und Rettungswegen ohne Einschränkungen von Evakuierungsmaßnahmen und die Einleitung von Brandbekämpfungsmaßnahmen in der erforderlichen Zeit sicher zu benutzen sind" [5].
Beispiel: Eignung von Gußasphalt als direkt genutzter Estrich in Tiefgaragen
Gußasphalt ist eine hohlraumfreie, dichte Masse, mit der geschlossene, dichte Estriche hergestellt werden, die flüssigkeits-, dampf- und sogar gasdicht sind. Sie entsprechen damit auch der Verordnung über den Bau und Baubetrieb von Garagen - z.B. die GarVO des Landes Nordrhein-Westfalen (Ausgabe 1990). In § 10 Wände, Pfeiler, Stützen und Decken heißt es:
(5) Fußbodenbeläge von Einstellplätzen, Verkehrsflächen und befahrenen Dächern müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen (A) bestehen. Die Verwendung von schwerentflammbaren Baustoffen (B1) ist zulässig, wenn sie eine glatte und dichte Oberfläche haben.
Dies trifft für Gußasphaltestriche zu. Sie erfüllen mit ihren Eigenschaften gleichzeitig die Forderung in §10:
(6) Fußböden müssen undurchlässig gegen Flüssigkeiten sein.
Umweltverhalten
Gußasphalt ist wie jeder Asphalt zu 100% wiederverwertbar und entspricht somit auch abfallrechtlich dem Trend der Zeit. Selbst nach einem Großbrand (Totalschaden) in einem Möbelhaus in einer süddeutschen Großstadt konnten fast 90% der 6000 m2 Gußasphaltestrich umwelt- und deponieraumschonend wiederverwendet werden. Dies war durch einen entsprechend sorgfältig geplanten Rückbau mit entsprechender Baustofftrennung der Brandruine möglich.
Gußasphalt enthält weder Teer noch Phenole; nachteilige Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt treten nicht auf.
Planung von Brandschutzmaßnahmen
Bei der Planung von Brandschutzmaßnahmen in Gebäuden sind unter anderem folgende Regelwerke zu beachten:
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN V 18230 Baulicher Brandschutz im Industriebau
Baurichtlinien der Bundesländer
Für die Herstellung und Verlegung von Gußasphaltestrichen gelten:
VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18354 Gußasphaltarbeiten
Literaturhinweise:
[1] Gutachterliche Stellungnahme Nr.16929848 des Instituts für Baustoffkunde und Stahlbetonbau der Technischen Universität Braunschweig
[2] Neumann, H.: „Zur Frage der Trittschalldämmung, der Wärmedämmung und des Feuerschutzes bei Asphaltbodenbelägen im Hochbau“, Bitumen 5/1953
[3] Mäckle, K.: „Protokoll über Brandversuche an Hartgußasphalt im Werkhof der Deutschen Asphalt GmbH, München, 1964
[4] Peffekoven, W.: „Feuerbeständigkeit von Asphalt“, Bitumen 6/1979, S. 188 (Kurzfassung eines holländischen Berichtes aus Asfalt, 2/1979,S.47)
[5] Prof. Dipl.-lng. E. Achilles: Brandschutztechnisches Gutachten vom 15.10.1993
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