Einbaudicke: Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Die Einbaudicke von Gussasphalt im Hoch- und Industriebau muss auf die jeweilige Verwendungsart des Estrichs abgestimmt sein. Sie beträgt bei einlagigem Einbau in der Regel 2,5 bis 4,0 cm. DIN 18560-7 gibt Nenndicken in Abhängigkeit von der Beanspruchungsgruppe und dem Größtkorn des Zuschlags an. Im Straßen- und Brückenbau beträgt die Regeldicke für Gussasphaltschichten 3,5 cm; die ZTV Asphalt sehen je nach maximaler Korngröße für Gussasphaltde…“) |
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DIN 18560-7 gibt Nenndicken in Abhängigkeit von der Beanspruchungsgruppe und dem Größtkorn des Zuschlags an. | DIN 18560-7 gibt Nenndicken in Abhängigkeit von der Beanspruchungsgruppe und dem Größtkorn des Zuschlags an. | ||
Im Straßen- und Brückenbau beträgt die Regeldicke für Gussasphaltschichten 3,5 cm; die ZTV Asphalt sehen je nach maximaler Korngröße für Gussasphaltdeckschichten Dicken zwischen 2,0 und 4,0 cm vor. | Im Straßen- und Brückenbau beträgt die Regeldicke für Gussasphaltschichten 3,5 cm; die ZTV Asphalt sehen je nach maximaler Korngröße für Gussasphaltdeckschichten Dicken zwischen 2,0 und 4,0 cm vor. | ||
Bei der Bestimmung der Schichtdicke ist bei Gussasphalt mit Splittabstreuung die Rautiefe zu | Bei der Bestimmung der Schichtdicke ist bei Gussasphalt mit Splittabstreuung die Rautiefe zu berücksichtigen (siehe auch Rautiefe). | ||
Gussasphalt kann - wenn erforderlich - unter Einhaltung bautechnisch erforderlicher Mindest- und Maximaldicken auch in un gleichmäßiger Schichtdicke eingebaut wer den. | Gussasphalt kann - wenn erforderlich - unter Einhaltung bautechnisch erforderlicher Mindest- und Maximaldicken auch in un gleichmäßiger Schichtdicke eingebaut wer den. |
Aktuelle Version vom 14. September 2024, 17:44 Uhr
Die Einbaudicke von Gussasphalt im Hoch- und Industriebau muss auf die jeweilige Verwendungsart des Estrichs abgestimmt sein. Sie beträgt bei einlagigem Einbau in der Regel 2,5 bis 4,0 cm. DIN 18560-7 gibt Nenndicken in Abhängigkeit von der Beanspruchungsgruppe und dem Größtkorn des Zuschlags an. Im Straßen- und Brückenbau beträgt die Regeldicke für Gussasphaltschichten 3,5 cm; die ZTV Asphalt sehen je nach maximaler Korngröße für Gussasphaltdeckschichten Dicken zwischen 2,0 und 4,0 cm vor. Bei der Bestimmung der Schichtdicke ist bei Gussasphalt mit Splittabstreuung die Rautiefe zu berücksichtigen (siehe auch Rautiefe). Gussasphalt kann - wenn erforderlich - unter Einhaltung bautechnisch erforderlicher Mindest- und Maximaldicken auch in un gleichmäßiger Schichtdicke eingebaut wer den.