Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Datei:Wasserschutzgebiet.jpg|mini]] | |||
== Gussasphalt für Dichtflächen in WHG-Anlagen == | |||
''Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) wassergefährdender Stoffe müssen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) stoffundurchlässige Befestigungen als sekundäre Barrieren aufweisen.'' | |||
''Gussasphaltschichten bieten sich wegen ihrer Hohlraumfreiheit und fugenlosen Verlegung als Dichtflächen besonders an. Gussasphaltschichten sind flüssigkeitsundurchlässig und wasserdampfdicht. Sie können auch auf großen Flächen fugenlos verlegt werden. Gussasphalt-Dichtschichten mit wasserrechtlicher Zulassung für LAU-Anlagen bieten die größte Sicherheit zum Schutz von Boden und Grundwasser.'' |
Version vom 26. November 2024, 13:04 Uhr

Gussasphalt für Dichtflächen in WHG-Anlagen
Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) wassergefährdender Stoffe müssen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) stoffundurchlässige Befestigungen als sekundäre Barrieren aufweisen.
Gussasphaltschichten bieten sich wegen ihrer Hohlraumfreiheit und fugenlosen Verlegung als Dichtflächen besonders an. Gussasphaltschichten sind flüssigkeitsundurchlässig und wasserdampfdicht. Sie können auch auf großen Flächen fugenlos verlegt werden. Gussasphalt-Dichtschichten mit wasserrechtlicher Zulassung für LAU-Anlagen bieten die größte Sicherheit zum Schutz von Boden und Grundwasser.