Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts wird in Kurzform als Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bezeichnet. Zur Umsetzung des Gesetzes erlassen die Bundesländer Verordnungen (VAwS) und Verwaltungsvorschriften zum Vollzug der Verordnungen (VwV-VAwS). Technische Anforderungen werden in diesen wasserrechtlichen Grundlagen nicht gestellt. Diese sind für die Gestaltung und Errichtung von Anlagen oder Anlagenteilen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen den Technischen Regeln wassergefährdende Stoffe (TRwS) zu entnehmen