Sanierung von Parkdecks

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Eine Aufgabe mit hohen Anforderungen an Planung und Ausführung

Parkdecks sind wie Brücken Ingenieurbauwerke mit einem sehr hohen bautechnischen Stellenwert. In den Ballungsräumen ist und wird der Stellenwert von Parkraum immer bedeutungsvoller. Die Verdichtung der Bebauung unserer Großstädte und der erforderliche Nachweis für Stellplätze erfordern immer häufiger die Unterbringung der Fahrzeuge in mehrgeschossigen Parkdecks.


Parkdecks wurden schon in den sechziger und siebziger Jahren gebaut, allerdings mit Abdichtungsbauweisen, die nicht mehr den heutigen Regeln der Technik entsprechen. Viele dieser Parkdecks sind nicht mehr dicht und stehen zur Sanierung an.

Aber auch Parkbauten, die um die Jahrtausendwende herum gebaut wurden, mit Abdichtungstechniken auf Kunststoffbasis, sind wegen des frühen Verschleißes sanierungsbedürftig.

Die Ursache der Schäden bzw. Undichtigkeiten können vielfach und unterschiedlich sein. Es können z.B. fehlende Abdichtungen, falsch ausgebildete Dehnfugen, Ablösungen der Wandaufkantungen sein.

Ein Parkdeck unterliegt mechanischen Beanspruchungen durch Verkehr, thermischen Einflüssen durch Temperaturlastwechsel und auch chemischer Beanspruchung durch Tausalze und in geringem Umfang durch Kraft- und Schmierstoffe.

Vor der Planung und Ausschreibung einer Sanierung muss man sich dieser Beanspruchungen bewusst sein und die entsprechende Bauweise der Abdichtung vorsehen, die im Wesentlichen dem Brückenbau entstammen.

Folgende bauliche Merkmale müssen bekannt sein:

– Ist das Gefälle in der Rohdecke ausgebildet oder

– wurde ein Gefälleestrich aufgebracht, dessen Festigkeit man auch kennen sollte

– ist eine Abdichtung vorhanden und woraus besteht sie?

Sind keine Pläne oder sonstige Ausführungsunterlagen mehr vorhanden, so empfiehlt es sich, das Parkdeck öffnen zu lassen und den genauen Aufbau festzustellen. Nur so hat man sich vor unliebsamen Überraschungen zum größten Teil geschützt und kann in der Ausschreibung die erforderlichen Maßnahmen vorsehen.

Aus all den vorgenannten Gründen sollte jeder Bauherr unbedingt darauf achten, dass mit der Planung und Ausschreibung nur Fachingenieure und mit der Ausführung nur Fachfirmen beauftragt werden

Abriss schadhafter Deckschicht auf Parkdeck

Abbruch

Beim Abbruch des vorhandenen Belags und der eventuell vorhandenen Abdichtung müssen verschiedene Randbedingungen beachtet werden.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt zwingend vor, dass wiederverwertbare Stoffe auch dieser Wiederverwertung zugeführt werden müssen. Asphalt gehört zu diesen wiederverwertbaren Stoffen und muss somit zu einer Recyclinganlage gebracht werden. Diese jedoch kann den Asphalt nur recyceln, wenn keine sonstigen Stoffe am ausgebrochenen Asphalt haften. Es ist also zu beachten, dass der abzubrechende Gussasphalt von einer Parkdeck A104 eventuell vorhandenen Abdichtungsbahn getrennt werden muss. Die früher verwendeten alukaschierten Bitumen-Schweißbahnen sind dann gesondert zu entsorgen. Viele ältere Parkdecks hatten als Abdichtung eine Schicht aus Asphaltmastix, die mit dem Asphalt zusammen der Wiederverwertung zugeführt werden kann.

Beim Abbruch des alten Belags können nur dickere Schichten abgetragen werden, dünnere, nur millimeterdicke Schichten müssen durch weitere Oberflächenbearbeitung entfernt werden.

Für die Ausschreibung ist also wichtig, dass man sich über den vorhandenen Aufbau Klarheit verschafft oder Eventualpositionen im Leistungsverzeichnis vorsieht.

Ein Abtrag einer Kunststoffbeschichtung und ein darauffolgender Aufbau mit Bitumenschweißbahn und Gussasphaltbelägen erfordern selbstverständlich eine besondere Betrachtung der erhöhten Verkehrslast infolge Eigengewichts des höheren Aufbaus und der Anschlusshöhen an benachbarte Bauteile.

Einbau der Bitumen-Schweißbahnen auf der versiegelten Betonfläche

Vorbehandlung und Vorbereitung

An den abzudichtenden Untergrund sind mehrere Anforderungen gestellt. Der Betonuntergrund muss so beschaffen sein, dass zwischen ihm und der Grundierung mit einer Versiegelung oder Kratzspachtelung ein fester und dauerhafter Verbund entsteht. Dazu muss die Abreißfestigkeit der Betonoberfläche ≥1,5N/mm2 sein. Die Oberfläche muss frei von Graten, Stufen, Kiesnestern, Verschmutzungen und Resten von Nachbehandlungsmitteln sein. Die Rautiefe einer mit Epoxidharz behandelten Betonoberfläche darf 1,5mm nicht überschreiten. Im Untergrund muss je nach Beschaffenheit der Verschleißschicht ein ausreichendes Gefälle vorhanden sein. Bei abgesplitteten Gussasphaltbelägen soll das Gefälle mind. 2,5% betragen. Dieses Gefälle ist im Rohbeton oder durch einen Aus�gleichsbeton auszubilden, damit die Abdichtungsebene auch im Gefälle liegt. Abriss schadhafter Deckschicht auf Parkdeck gussasphalt kompakt · Parkdeck · 04/2020 · Seite 3 Muss der Rohbetondecke ein neues Gefälleprofil gegeben werden, so muss überprüft werden, ob die Anforderungen, Planung- und Ausführungsgrundsätze der DIN 18532 „Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton“, Teil 1 erfüllt sind, z.B. dass die Dehnfugen an Gefällehochpunkten und die Entwässerungseinrichtungen an den Gefälletiefpunkten liegen. Gegebenenfalls müssen die vorhandenen Abläufe versetzt werden. Um die zuvor genannten Anforderungen zu erfüllen sind verschiedenste Maßnahmen notwendig und/oder möglich. Um die geforderte Abreißfestigkeit der Betonoberfläche zu erreichen, genügt in der Regel das Kugelstrahlverfahren zur Entfernung der Zementschlämme und kleinerer Verunreinigungen. Je nach Beschaffenheit können mehrere Übergänge erforderlich sein, die dann als Eventualposition im LV enthalten sein müssen. Sind im Betonuntergrund oder in Vertiefungen Bitumenreste oder Voranstrichreste vorhanden, so sind stärker abtragende Verfahren wie das Flammstrahlen oder Fräsen notwendig. Da aber hier Teile der Betonoberfläche abgetragen werden, wird diese so rau, dass ein Auftrag einer Kratzspachtelung unumgänglich wird. Muss ein Gefälle auf der Rohbetondecke hergestellt werden, sind die erforderlichen Dicken bei der Wahl des Materials zu berücksichtigen. Da bei einem Aufbeton im Gefälle oft auch dünne Schichtdicken ausgeführt werden, bieten sich in der Re�gel nur PCC-Mörtel in unterschiedlichen Kornabstufungen an. Man muss aber auch bei diesen kunststoffmodifizierten Ze�mentmörteln die Hydratationszeit berücksichtigen, die nicht viel kürzer als beim Beton ist. Abbindezeit kann man bei Epoxidharzmörteln einsparen, die aber wesentlich teurer und wegen der unterschiedlichen Ausdehnungskoeffizienten zum Beton in der Schichtdicke begrenzt sind. Scharfe Kanten müssen abgerundet und an den aufgehenden Bauteilen müssen Hohlkehlen ausgebildet werden. Je nach Situation des Betonuntergrunds, dessen Beschaffenheit man erst dann wirklich beurteilen kann, wenn er vollkommen freigelegt ist, sind verschiedenste Maßnahmen erforderlich, die man in einer gewissenhaften Leistungsbeschreibung als Eventualpositionen aufführen muss.