Brandverhalten
Gussasphalt entspricht der Baustoffklasse B 1 – schwer entflammbar nach DIN 4102-4.
Ein Gutachten auf Basis von Brandversuchen belegt, dass dem Einsatz von Gussasphalt in Gebäuden besonderer Nutzung, wie Versammlungsstätten, Hochhäusern, Tiefgaragen, Parkdecks usw., brandschutztechnisch keine Bedenken entgegen stehen.