Brandverhalten

Aus gussasphalt.wiki
Version vom 14. September 2024, 16:20 Uhr von Daniel.Simon (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Guss­as­phalt entspricht der Baustoffklasse B 1 – schwer entflammbar nach DIN 4102-4. Ein Gutachten auf Basis von Brandversuchen belegt, dass dem Einsatz von Guss­as­phalt in Gebäuden besonderer Nutzung, wie Versammlungsstätten, Hochhäusern, Tiefgaragen, Parkdecks usw., brandschutztechnisch keine Bedenken entgegen stehen. Category:Eigenschaften“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Guss­as­phalt entspricht der Baustoffklasse B 1 – schwer entflammbar nach DIN 4102-4.

Ein Gutachten auf Basis von Brandversuchen belegt, dass dem Einsatz von Guss­as­phalt in Gebäuden besonderer Nutzung, wie Versammlungsstätten, Hochhäusern, Tiefgaragen, Parkdecks usw., brandschutztechnisch keine Bedenken entgegen stehen.