Bindemittel

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ür die Herstellung von Gussasphalt werden Straßenbaubitumen nach DIN EN 12591, Hartbitumen nach DIN EN 13305, Polymermodifizierte Bitumen nach DIN EN 14023 und Naturasphalt nach DIN EN 13108-4 verwendet. Härte und Menge des Bitumens haben bestimmenden Einfluss auf die Eigenschaften des Gussasphalts. Bitumen wird bei der Destillation geeigneter Erdöle gewonnen und kann durch weitere Bearbeitung in unterschiedlichen Arten und Sorten hergestellt werden. Bitumen darf nicht mit Teer, einem kohlestämmigen Produkt, verwechselt werden, da es sich hierbei um unterschiedliche Stoffgruppen handelt. Teerhaltige Bindemittel werden in Deutschland nicht mehr verwendet; in Gussasphalt wurden solche Bindemittel nie eingesetzt. Bei Verwendung von modifiziertem Bitumen ist es erforderlich, die Verarbeitungsbedingungen der Bitumenlieferanten zu beachten, um die Polymere oder Zusätze bei Verarbeitungstemperatur nicht nachteilig zu verändern.