Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz hat die Wiederverwertung Vorrang vor der Entsorgung. In Bundes- und Länderregelungen wird daher die Wiederverwertung von Asphalt gefordert. Asphalt ist ein nicht überwachungsbedürftiger Abfall zur Verwertung.