Nutzungsbeginn
Gussasphalt ist nach Erkalten nutzbar; bei Gussasphaltestrichen in der Regel bereits nach 2 bis 4 Stunden (siehe auch Belegreife). Bei Gussasphaltdeckschichten sind nach ZTV Asphalt StB Fristen bis zur Verkehrsfreigabe einzuhalten.
Gussasphalt ist nach Erkalten nutzbar; bei Gussasphaltestrichen in der Regel bereits nach 2 bis 4 Stunden (siehe auch Belegreife). Bei Gussasphaltdeckschichten sind nach ZTV Asphalt StB Fristen bis zur Verkehrsfreigabe einzuhalten.