WHG-Anlagen

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ACHTUNG - zwei Texte; unten ausführlicher

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) müssen Flächen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (in LAU-Anlagen) Befestigungen als sekundäre Barrieren aufweisen. Dies gilt auch für Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe (HBV-Anlagen).

Unter den geeigneten Bauweisen bieten Asphaltbefestigungen mit Gussasphalt-Deckschichten hohlraumfreie, flüssigkeitsundurchlässige und fugenlose Flächen an, die auch für höchste Verkehrsbeanspruchungen dimensioniert werden können.

Je nach Art der Stoffe und dem Gefährdungspotential der Anlagen werden die Gussasphaltschichten ein- oder zweilagig allein oder in Kombination mit Polymerbitumen-Schweißbahnen eingebaut. Anschlüsse an Einbauten, Durchdringungen und aufgehenden Bauteilen werden mit Polymerbitumen-Schweißbahnen oder vliesarmiertem Flüssigkunststoff hergestellt. Fugen an Einbauten, Durchdringungen und aufgehenden Bauteilen werden – je nach Art der Stoffe – mit bitumenhaltigen Fugenmassen oder kraftstoff- und lösemittelbeständigen Fugenmassen, z.B. auf Polyurethanbasis, verfüllt.

Bauweisen mit Gussasphalt haben sich in der Abdichtungstechnik seit Jahrzehnten bewährt. Sie eignen sich auch für Dichtflächen in WHG-Anlagen und sind zudem preiswert, pflegeleicht und dauerhaft.



Gussasphalt in WHG - Anlagen

Zum Schutz des Grundwassers beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist das Beste gerade gut genug!

Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) wassergefährdender Stoffe müssen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) stoffundurchlässige Befestigungen als sekundäre Barrieren aufweisen.

Gussasphaltschichten bieten sich wegen ihrer Hohlraumfreiheit und fugenlosen Verlegung als Dichtflächen besonders an. Gussasphaltschichten sind flüssigkeitsundurchlässig und wasserdampfdicht. Sie können auch auf großen Flächen fugenlos verlegt werden. Gussasphalt-Dichtschichten mit wasserrechtlicher Zulassung für LAU-Anlagen bieten die größte Sicherheit zum Schutz von Boden und Grundwasser.

Inzwischen liegen zahlreiche positive Erfahrungen mit bereits genutzten Flächen vor.

Oft kennen sich Betreiber von WHG-Anlagen und Planer nicht hinreichend mit den Anforderungen aus dem Wasserhaushaltsgesetz und den nachgeordneten Verordnungen der Bundesländer (VAwS) aus. Betreiber und Planer sind daher gut beraten, von Anfang an einen Sachverständigen nach VAwS in die Planung mit einzubeziehen.

Die ersten Anlagen die mit Gussasphalt-Dichtschichten ausgeführt wurden, waren Farblager und  Mineralöl-Gebindelager in geschlossenen Hallen. Das erforderliche Rückhaltevolumen – in diesem Fall 10 % der gesamten Lagermenge – konnte durch eine rundum laufende 16 cm hohe Aufkantung aus Gussasphalt sichergestellt werden (Abb. 1).

In manchen Lageranlagen wurde die Gussasphalt-Dichtschicht im Verbund mit einer zusätzlichen Bitumen-Schweißbahn auf der Betonunterlage eingebaut. Die Bitumen-Schweißbahn ermöglicht eine Rissüberbrückung über Fugen und evtl. vorhandenen Rissen in alten Betonunterlagen und kann als zusätzliche Sicherheit gegen Durchdringen von Flüssigkeiten gewertet werden.

Bei Anforderungen an eine große Löschwasserrückhaltung kann diese z.B. durch eine verlorene Schalung aus Ortbeton hergestellt werden, die mit einer etwa 5 cm dicken Schicht aus Asphaltmastix hintergossenen wird (Abb. 3). Eine weniger aufwendige Löschwasserrückhaltung kann z.B. mit vliesarmiertem Flüssigkunststoff hergestellt werden.

Bedenken, Gussasphalt auch in Anlagen einzusetzen, in denen große Mengen an Mineralölprodukten  gelagert oder umgeschlagen werden, sind unbegründet. Versuche auf dichten Asphaltschichten zeigen, dass Mineralölprodukte die Asphaltschichten in überschaubaren Zeiträumen nicht durchdringen, sondern nur wenige Millimeter tief eindringen. Üblicherweise wird eine Undurchlässigkeit nur für einen Zeitraum bis zu 72 Stunden gefordert. Nach Vorgaben in Verwaltungsvorschriften gelten Dichtschichten noch als Undurchlässig solange die Stoffe nicht tiefer als zu 2/3 in die Schicht eindringen.

Zu den größten Anlagen zählen sicher Anlagen für die Wiederverwertung von Eisen- und Nichteisenschrotten sowie Fahrsilos in Biogasanlagen. Auf Flächen bis zu 30.000 m² werden die Metallschrotte unterschiedlichster Formen und Abmessungen turmhoch gelagert (Bild 4). Die Beanspruchung durch Gabelstapler ist in diesen Anlagen, in denen die Stoffe häufig umgeschlagen werden, zu berücksichtigen (Bild 5).


Den Schrotten aus der Metallverarbeitung haften Ölemulsionen an. Die Schrotte lagern jedoch nicht in Gebinden, sondern direkt auf der Dichtfläche. Zur Kompensation der fehlenden Gebinde wurde eine zusätzliche Gussasphaltschicht als erste Dicht- und Nutzschicht geplant und ausgeführt. Die tragfähige Unterlage bildeten zwei Lagen Asphalttragschicht mit insgesamt 16 cm Dicke auf Schottertragschicht (Bild 5).

In Fahrsilos von Biogasanlagen muss neben der Flüssigkeitsundurchlässigkeit die Beanspruchung durch organische Säuren berücksichtigt werden. Es dürfen daher nur kalkfreie Gesteinskörnungen eingesetzt werden.

Mit Gussasphalt können sichere und für die  Betreiber preiswerte flüssigkeitsdichte Flächenbefestigungen hergestellt werden. In der Kombination mit bauaufsichtlich zugelassenen vliesarmierten Flüssigkunststoffsystemen und Fugenmassen sind auch komplizierte Fälle und Formen lösbar.