Keller

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Gussasphalt macht den Keller bewohnbar

Auch der Keller ist nicht mehr das, was er einmal war: der Raum für Kohlen, Kartoffeln und Gemüse. Lebensmittel- Vorräte werden heute vorwiegend als Konserven in Dosen eingelagert, und der Brennstoff liegt häufig im Öltank in der Erde. Die Konservendosen aber müssen sich den Platz teilen mit Lederkoffern, der Sommergarderobe und der Campingausrüstung. Der Keller ist ein Abstellraum für wertvolle, oft empfindliche Haushaltsgegenstände geworden. Er wird darüber hinaus immer häufiger von findigen Bauherren als  Erweiterung des Wohnraumes in Anspruch genommen z.B. für Bastelraum, Büroraum, Hausbar oder Spielzimmer.

Wenn früher für die Aufbewahrung von frischen Lebensmitteln im Keller eine gewisse Feuchtigkeit erwünscht war, muss dieser Raum heute, soll er seine neuen Aufgaben erfüllen, trocken sein.

Außenwände werden, soweit sie im Erdreich liegen, grundsätzlich durch Abdichtungen vor Feuchtigkeit geschützt. Wände sind durch eine waagerechte Sperrschicht gegen kapillar aufsteigende Feuchtigkeit aus dem Erdreich zu schützen. Kellerfußböden dagegen bekommen in der Regel nur dann eine Abdichtung, wenn sie gefährlich dicht über oder bereits im Grundwasser liegen. Wenn der Untergrund aber trocken zu sein scheint — und das ist meistens der Fall — wird auf die teuere Sperrschicht aus geklebten Bahnen unter dem Fußboden verzichtet. Eine solche Abdichtung ist auch nicht erforderlich, solange der Keller im alten Sinne benutzt wird. Für einen Büroraum oder gar für ein Spielzimmer reicht diese Ausführung ohne Feuchtigkeitssperre jedoch nicht.

In solchen Fällen hilft Gussasphalt: ein Belag, der sich seit Jahrzehnten hervorragend bewährt hat. Gussasphalt ist porenfrei und beständig gegen Wasser. Er ist darum nicht nur wasserdicht, sondern sogar wasserdampfdicht, wirkt also auch als Diffusionssperre.

In Anlehnung an DIN 18195 soll die Sperrschicht des Mauerwerks in mindestens 12 cm Breite mit den kapillar brechenden Schichten überlappen (s. Zeichnung 1). Das bedeutet, dass der Planer grundsätzlich die Sperrschichten im Mauerwerk eine halbe Steinbreite breiter ausschreiben sollte, als das Mauerwerk tatsächlich ist. Also soll eine 11,5er Wand mindestens einen 24er Sperrstreifen erhalten; wenn an beiden Seiten angeschlossen wird, sogar 36 cm breit. Für den Anschluss an die Mauerwerkssperrschicht eignen sich besonders Schweißbahnen oder nackte Pappen.

Wenn diese Verbindung nicht möglich ist, dann sollte vor Einbringen des Gussasphaltes eine Randabdichtung an den Innenwänden hergestellt werden, die ca. 15 bis 20 cm in den Raum hereinreicht und an den Innenwänden bis über Oberkante Fußboden hochgeführt wird (s. Zeichnung 2, die Randabdichtung ist hierbei, weil nicht möglich, nicht an die Horizontalabdichtung in der Wand angeschlossen!).

Mit Gussasphalt erhält man aber nicht nur eine einwandfreie Feuchtigkeitssperre, sondern auch gleich den fertigen Bodenbelag. Die Oberfläche ist eben und trittsicher, weil der Belag bei der Herstellung mit Feinsand abgerieben wird. Wer höhere Ansprüche an den Fußboden stellt, kann die Oberfläche des Belages behandeln lassen. Dafür gibt es Spezialverfahren, wie Vergüten mit Asphalt Glättmasse oder farbige Beschichtungen. Der Gussasphalt-Fußboden kann aber auch sofort oder später als Unterboden für einen anderen wohnlichen Belag dienen. Die guten Eigenschaften des Gussasphaltestrichs bleiben in einem solchen Fall voll erhalten; von unten her ist der Boden dicht und am Überbelag können keine Schäden auftreten, wie sie sonst in Kellerräumen durchaus anzutreffen sind.

Feuchtigkeit gefährdet aber nicht nur die Fußböden in Kellerräumen. Immer häufiger werden Wohnräume gebaut, die nicht oder nur teilweise unterkellert sind (z.B. bei vielen Fertighäusern und bei Häusern am Hang), deren Fußböden also auf dem Erdreich oder sogar darin liegen. In solchen Fällen muss der Belag nicht nur trocken, sondern auch warm sein. Darum wird unter dem Gussasphalt Estrich eine Wärmedämmung verlegt. Unter der Wärmedämmschicht ist dann als Schutz gegen Feuchtigkeit aus der Bodenplatte eine Sperrschicht einzubauen (s. Zeichnung 3).

Jeder Bauherr sollte in diesem Fall aber prüfen, ob sein Boden evtl. auch durch Wasser von oben gefährdet werden kann, z.B. durch defekte Drainagepumpen, durch in Kellerfenster eindringendes Stauwasser, geplatzte Schläuche von Haushaltsgeräten o.ä.

In solchen Fällen muss die Dämmschicht durch eine darüber angeordnete Abdichtung geschützt werden; dies ist ohne Schwierigkeiten möglich (s. Zeichnung 4). Hierbei wird über der Abdeckung der Dämmschicht eine Bitumen-Schweißbahn verlegt, auf die der Gussasphalt im Verbund eingebaut wird. Diese Bitumen-Schweißbahn wird mit der auf der Bodenplatte verlegten Sperrschicht am aufgehenden Bauteil bis zur Horizontalsperre hochgeführt und an diese angeschlossen.


Es kann aber auch ein Dämmstoff verwendet werden, der wasserunempfindlich ist und kein Wasser aufnimmt, z.B. Schaumglas, dass ……

Auf den fertigen Gussasphaltestrich können sowohl Teppichböden als auch PVC-Beläge, Fliesen, Parkett und dergl. verlegt werden.

Gussasphalt ist der einzige Estrich, der weder Feuchtigkeit mitbringt, noch aufnimmt und somit auch keine Feuchtigkeit abgeben kann. Gussasphalt ist deshalb der ideale Estrich für alle Bodenbeläge und macht auch Ihren Keller bewohnbar.