Wege
Allgemeines
Gussasphaltdeckschichten werden seit mehr als 100 Jahren in Verkehrsflächen eingesetzt.
Vorteile von Gussasphalt sind:
- hohe Verformungsbeständigkeit
- hohe Griffigkeit, die auch nach langjähriger Nutzung den Anforderungen entspricht
- lange Nutzungsdauer
- umweltfreundliche Wiederverwertbarkeit
Neben dem Einsatz als Deckschichten auf hochbelasteten Straßen eignet sich die Gussasphaltbauweise auch im Bereich von gering belasteten Verkehrsflächen (Wege, Plätze) insbesondere wegen der vielfältigen optischen Gestaltungsmöglichkeiten:
- Absplitten mit farbigen Mineralstoffen
- Einfärben
- Beschichten
- Prägen von Mustern.
Gussasphalt bedarf keiner Verdichtung. Aus diesem Grunde ist sein Einbau auch unter schwierigen örtlichen Verhältnissen möglich.
In dieser Technischen Information werden Gussasphaltdeckschichten behandelt. Ihr Einbau setzt eine tragfähige Unterlage voraus. Diese besteht im Regelfall aus einer Asphaltbinderschicht oder Asphalttragschicht; auch Betonflächen sind als Unterlage geeignet.
Baustoffe und Baustoffgemische
Gesteinskörnungen
Die Gesteinskörnungen sind in den „Technischen Lieferbedingungen für Mineralstoffe im Straßenbau“ TL Min-StB 2000 definiert.
Füller ist Korn unter 0,09 mm. Verwendet werden vorzugsweise Kalksteinmehle.
Sand ist Korn zwischen 0,09 und 2,0 mm. Man unterscheidet Natur- und Brechsand.
Splitt ist gebrochenes Gestein mit einem Anteil an Bruchflächen von mindestens 50%. Die Korngröße liegt zwischen 2,0 und 31,5 mm. Für Gussasphalt werden Korngrößen bis 11 mm, in Sonderfällen bis 16 mm, eingesetzt.
Im Regelfall werden natürliche Mineralstoffe verwendet. Es können aber auch geeignete künstliche Mineralstoffe eingesetzt werden.
Bindemittel
Für die Herstellung von Gussasphalt werden mittelharte und harte Straßenbaubitumen nach DIN EN 12591 Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel - Anforderungen an Straßenbaubitumen verwendet. Härte und Menge des Bitumens haben bestimmenden Einfluss auf die Eigenschaften des Gussasphalts. Diese können darüber hinaus durch Zusätze, z.B. Naturasphalt, Polymere, oder durch den Einsatz gebrauchsfertiger polymermodifizierter Bitumen nach den "Technischen Lieferbedingungen für gebrauchsfertige polymermodifizierte Bitumen" (TL-PmB) unterschiedlichen Beanspruchungen spezifisch angepasst werden.
Bitumen ist in der Nutzung ein nicht flüchtiges und abdichtendes erdölstämmiges Bindemittel. Es wird bei der Destillation geeigneter Erdöle gewonnen und kann durch weitere Bearbeitung in unterschiedlichen Arten und Sorten hergestellt werden.
Bitumen darf daher nicht mit Teer, einem kohlestämmigen Produkt, verwechselt werden, da es sich hierbei um unterschiedliche Stoffgruppen handelt. Teerprodukte dürfen in Deutschland nicht mehr als Baustoffe verwendet werden; in Gussasphalt wurden sie noch nie verwendet.
Bei Verwendung von Polymerbitumen oder Polymerzusätzen ist es erforderlich, die Verarbeitungsbedingungen der Bitumenlieferanten zu beachten, um die Polymeranteile bei Verarbeitungstemperatur nicht zu schädigen.
Zur Herstellung eingefärbter Gussasphalte werden farblose, pigmentierbare Bindemittel eingesetzt.
Gussasphalt
Gussasphalt ist eine dichte, in heißem Zustand gieß- und streichbare Masse aus Splitt, Sand, Füller und Bitumen oder Bitumen und Zusätzen.
Das Mineralstoffgemisch ist hohlraumarm zusammengesetzt. Alle Mineralstoffe müssen frost- und verwitterungsbeständig sein. Der Bindemittelgehalt ist so auf die Hohlräume des Mineralstoffgemisches abgestimmt, dass diese in der fertigen Schicht ausgefüllt sind. Bei Verarbeitungstemperatur hingegen stellt sich wegen des höheren Temperaturausdehnungskoeffizienten des Bitumens gegenüber dem der Mineralstoffe ein geringer Volumenüberschuss an Bitumen ein. Dieser ist für die Verarbeitbarkeit erforderlich.
Bei der Zusammensetzung des Gussasphalts sind insbesondere zu berücksichtigen und in der Leistungsbeschreibung anzugeben
- der vorgesehene Verwendungszweck
- klimatische und örtliche Verhältnisse
- Verkehrslasten und Belastungsarten.
Unter Berücksichtigung dieser Angaben bleibt die Zusammensetzung des Mischguts dem Auftragnehmer überlassen. Es ist empfehlenswert, hierbei die Angaben zur Zusammensetzung aus Tabelle 1 bereits bei der Eignungsprüfung zu berücksichtigen.
Die Wahl des Größtkorns im Mineralstoffgemisch richtet sich in erster Linie nach der vorgesehenen Einbaudicke.
Den erforderlichen Bindemittelgehalt wird für das ausgewählte Mineralgemisch im Rahmen einer Eignungsprüfung ermittelt.
Die Prüfung der Eindringtiefe am Probewürfel wird nach DIN 1996-13 Prüfung von Asphalt, Eindringversuch mit ebenem Stempeldurchgeführt. Nach Einführung der europäischen Prüfnormen für Asphalt wird die Prüfung der Eindringtiefe nach DIN EN 12697-20 durchgeführt. Über die Eindringtiefe ist die Beurteilung der Standfestigkeit eines Gussasphalts möglich.
Tabelle 1: Mischgutzusammensetzung im Rahmen von Eignungsprüfungen
Gussasphalt | 0/11S | 0/11 | 0/8S | 0/8 | 0/5S | 0/5 | |
1. Mineralstoffe | Edelsplitt, Edelbrechsand, Natursand, Gesteinsmehl | ||||||
Körnung | mm | 0/11 | 0/8 | 0/5 | |||
Kornanteil < 0,09 mm | M.-% | 20 bis 30 | 22 bis 32 | 24 bis 34 | |||
Kornanteil > 2 mm | M.-% | 45 bis 55 | 40 bis 50 | 35 bis 45 | |||
Kornanteil > 5 mm | M.-% | - | ≥ 15 | ≤ 10 | |||
Kornanteil > 8 mm | M.-% | ≥ 15 | ≤ 10 | - | |||
Kornanteil > 11,2 mm | M.-% | ≤ 10 | - | - | |||
Brechsand-Natursand-Verhältnis | ≥ 1 : 2 | - | ≥ 1 : 2 | - | ≥ 1: 2 | - | |
2. Bindemittel | |||||||
Bindemittelsorte | 20/30; 30/45 1) | 20/30; 30/45 1) | 20/30; 30/45 1) | ||||
Bindemittelgehalt | M.-% | 6,5 bis 8,0 | 6,8 bis 8,0 | 7,0 bis 8,5 | |||
Erweichungspunkt RuK
nach Extraktion |
|
|
|
| |||
3. Mischgut | |||||||
Eindringtiefe 5 cm2 bei 40 °C am Probewürfel | |||||||
nach 30 min | mm | 1,0 bis 2,5 | 1,0 bis 5,0 | 1,0 bis 2,5 | 1,0 bis 5,0 | 1,0 bis 2,5 | 1,0 bis 5,0 |
Zunahme nach weiteren 30 min | mm | ≤ 0,4 | ≤ 0,6 | ≤ 0,4 | ≤ 0,6 | ≤ 0,4 | ≤ 0,6 |
4. Schicht | |||||||
Einbaudicke (einschl. Abstreumaterial) |
|
|
|
| |||
oder
Einbaugewicht (einschl. Abstreumaterial) |
kg/m2 |
80 bis 100 |
65 bis 85 |
45 bis 75 |
1) in besonderen Fällen kann Naturasphalt und/oder polymermodifiziertes Bitumen verwendet werden
2) Bei Verwendung von Straßenbaubitumen 20/30 und Gemischen gleicher Viskosität: Erweichungspunkt Ring und Kugel ≤ 75 °C
Die Herstellung von Gussasphalt erfolgt in stationären Mischwerken. Die Ausgangsstoffe, die Zusammensetzung und die Herstellung des Mischguts sind güteüberwacht. Die einbaufertigen Gemische werden in heißem Zustand in beheizten Rührwerkskesseln zur Baustelle transportiert.
Die Oberfläche von Gussasphaltdeckschichten wird im Regelfall mit Splitt abgestreut oder mit Sand abgerieben.
Eigenschaften von Gussasphaltdeckschichten
Gussasphalt erfordert im Gegensatz zu Walzasphalt keine Verdichtung. Er kann daher auch in Bereichen eingebaut werden, wo eine Verdichtung nicht möglich ist.
Gussasphaltdeckschichten
- - können in ihrer Oberflächentextur unterschiedlichen Anforderungen (Lärmminderung, Rutschhemmung, Optik) angepasst werden
- - die mit Splitt abgestreut sind, weisen bereits bei Verkehrsfreigabe eine hohe Griffigkeit auf, die nachgewiesenermaßen über einen sehr langen Zeitraum erhalten bleibt
- - können auch in großen Flächen fugenlos hergestellt werden
- - sind unempfindlich gegen Witterungseinflüsse, tausalz- und alterungsbeständig
- - sind beständig gegen Huminsäuren und eine Vermoosung, wie z.B. bei Betonflächen, kann nicht auftreten
- - sind ökonomisch, weil Instandsetzungsarbeiten erst nach langer Nutzungszeit erforderlich werden
- - sind umweltfreundlich, weil Gussasphalt zu 100% wiederverwertet werden kann.
Regelwerke
VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen
ATV-DIN 18317 1) Verkehrswegebauarbeiten; Oberbauschichten aus Asphalt
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) zur VOB:
ZTV Asphalt-StB 2) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Fahrbahndecken aus Asphalt
ZTVT-StB 2) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Tragschichten im Straßenbau
ZTV A-StB 2) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen
ZTV BEA-StB 2) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die bauliche Unterhaltung von Verkehrsflächen - Asphaltbauweisen
TLG Asphalt 2) Technische Lieferbedingungen für Asphalt im Straßenbau; Teil Güteüberwachung
Richtlinien, Merkblätter, Empfehlungen
RStO 2) Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen
RAS-Ew 2) Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Entwässerung
M SNAR 2) Merkblatt für Schichtenverbund, Nähte, Anschlüsse und Randausbildung von Verkehrsflächen aus Asphalt
Hinweise für die Herstellung von Gussasphaltdeckschichten mit lärmtechnisch verbesserten Eigenschaften 2)
AGI-A 80 3) AGI-Arbeitsblatt A 80, Industrieböden, Oberflächenbehandlung - Imprägnierung, Versiegelung, Beschichtung
zu beziehen bei:
1) Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin
2) FGSV-Verlag, Wesselingstr. 17, 50999 Köln
3) AGI Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V., Schiffgraben 37, 30175 Hannover
Planungsgrundsätze für den Aufbau des Oberbaus
Der Oberbau umfasst bei Verkehrsflächen alle Schichten oberhalb der Frostschutzschicht.
Skizze einfügen!!
Dicken und Zusammensetzungen der Schichten sind im Wesentlichen von der Funktion der Verkehrsflächen, der Verkehrsbelastung, den Bodenverhältnissen und der Bauweise abhängig.
Die Dickenfestlegungen erfolgen gemäß RStO aufgrund der genannten Einflussgrößen; die Zusammensetzung der Baustoffgemische für die Schichten werden gemäß ZTVT-StB bzw. ZTV Asphalt-StB ausgewählt.
Hierbei ist zusätzlich nach normaler und besonderer Beanspruchung entsprechend den RStO zu unterscheiden.
Besonderen Beanspruchungen durch Schwerverkehr können Verkehrsflächen unterliegen, z.B.:
- bei spurfahrendem Verkehr und enger Kurvenfahrt,
- bei langsam fahrendem Verkehr,
- bei häufigen Brems- und Beschleunigungsvorgängen,
- in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen,
- bei stehendem oder „Stop-and-go-Verkehr“.
Diese Beanspruchungen werden verstärkt durch klimatische Einflüsse, wie
- besonders hohe Temperaturen über längere Zeiträume,
- intensive Sonneneinstrahlung, z. B. auf Südhanglagen.
Bei ruhendem Verkehr müssen neben Häufigkeit und Schwere auch die Dauer der Belastung und die Temperaturabstrahlung der Fahrzeuge berücksichtigt werden. Bei ruhendem Schwerverkehr sind besonders verformungsbeständige Baustoffgemische einzusetzen.
Obwohl die genannten Regelwerke grundsätzlich für alle Verkehrsflächen angewendet werden können, gibt es Anwendungsgebiete, Bauweisen oder Besonderheiten, die zusätzliche Überlegungen erforderlich machen.
Anwendung
6.1 Allgemeines
Die Eignung von Gussasphalt für Deckschichten auf Straßen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) wird nach ZTV Asphalt in Abhängigkeit von den zu erwartenden Beanspruchungen anhand der Eindringtiefe beurteilt. Auch bei Verkehrsflächen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMVBW fallen, werden im Regelfall die Spannen der ZTV Asphalt für die Eindringtiefe zugrunde gelegt. Besondere Anforderungen, z.B. für lärmtechnisch optimierte Gussasphaltdeckschichten, sind durch Hinweise oder Merkblätter geregelt.
6.2 Gussasphaltdeckschichten auf Bundesfernstraßen
Vor allem auf Autobahnen und Bundesstraßen werden Gussasphaltdeckschichten nach ZTV Asphalt eingebaut. Die ZTV Asphalt sind vom BMVBW für diese Verkehrflächen verbindlich eingeführt und anzuwenden und damit Vertragsbestandteil. Die Anforderungen an Gussasphaltdeckschichten auf diesen Straßen sind in den ZTV Asphalt - StB, Abschnitt 5 beschrieben.
Bei Baumaßnahmen von Städten, Gemeinden und bei privaten Bauherren sollte die ATV- DIN 18317 Vertragsbestandteil sein. Die Eignung des Gussasphalts ist durch eine Eignungsprüfung nachzuweisen.
6.2.1 Lärmtechnisch optimierte Gussasphaltdeckschichten
Lärmtechnisch optimierte Gussasphaltdeckschichten kommen hauptsächlich auf schnell befahrenen Straßen zur Anwendung. Hierbei sind die „Hinweise für die Herstellung von Gussasphaltdeckschichten mit lärmtechnisch verbesserten Eigenschaften“ zu beachten. Diese Hinweise resultieren aus langjährigen, anhand von Erprobungsstrecken auf Autobahnen, gesammelten Erfahrungen.
Lärmemissionen, die durch den Kontakt zwischen Fahrzeugreifen und Fahrbahn beim Befahren der Straße entstehen, können auch durch bauliche Maßnahmen beeinflusst werden. Es ist allerdings zu beachten, dass solche Maßnahmen erst ab Fahrgeschwindigkeiten von 80 km/h bei PKW und 50 km/h bei LKW eine Lärmreduzierung bewirken können. Bei geringeren Fahrgeschwindigkeiten dominieren die Motorengeräusche, die durch die Fahrbahntextur nicht beeinflusst werden können.
Durch die Verwendung von feinkörnigem, eng gestuftem Abstreusplitt kann eine deutliche Reduzierung der Lärmentwicklung (Kontaktgeräusche Reifen-Fahrbahn) bereits bei Verkehrsfreigabe erzielt werden.
6.3 Gussasphaltdeckschichten auf sonstigen Verkehrsflächen
Auch für Baumaßnahmen, bei denen die ZTV Asphalt nicht Vertragsbestandteil sind, sollte sich die Mischgutzusammensetzung nach den Vorgaben der Tabelle 1 aus Abschnitt 2 richten.
Im Übrigen bleibt die Zusammensetzung des Asphaltes dem Auftragnehmer überlassen. Er hat dabei die Angaben des Planers zu Verwendungszweck, Verkehrsmengen und –arten, klimatischen Einflüssen und örtlichen Verhältnissen zu berücksichtigen.
6.3.1 Gussasphalt 0/16
Gussasphaltmischgut mit einem Größtkorn von 16 mm eignet sich besonders für Flächen, die Einbaudicken von mehr als 4 cm in einer Lage erfordern. Bei Gussasphalt 0/16 sollte die
maximale Einbaudicke je Lage das 4-fache des Größtkornes nicht überschreiten.
Gussasphalt 0/16 bietet alle Vorteile, die andere Gussasphalte auch aufweisen. Er kann ebenfalls als Deckschicht mit Splittabstreuung direkt befahren, oder für einen Zwischenausbau mit späterer Überbauung durch andere Deckschichten eingesetzt werden. Vorteile bietet er auch als Alternative zu Asphaltbinderschichten, wo eine ausreichende Verdichtung dieser Schichten nicht zu erzielen ist und als Zwischenschicht bei Belägen auf Trog- und Tunnelsohlen (siehe Heft 38 Beläge auf Brücken, Trögen- und Tunnelsohlen) . Durch die entsprechende Wahl des Bindemittels ist dieser Gussasphalt vielseitig einsetzbar.
6.4 Instandsetzung von Verkehrsflächen
Vor der Durchführung von Instandsetzungsarbeiten muss zunächst die Schadensursache ermittelt werden.
Gussasphalt eignet sich für Instandsetzungsarbeiten bei Straßenaufbrüchen oder Brandschäden an Fahrbahndecken nach Unfällen. Auch zur Instandsetzung von Kreuzungsbereichen mit hohen Schubbeanspruchungen durch Bremsen und Anfahren, bei Kornausbrüchen in der Deckschicht durch Frosteinwirkung und zur Auffüllung von Spurrinnen wird Gussasphalt mit Erfolg eingesetzt.
In Kleinflächen oder Bereichen, bei denen der maschinelle Einbau von Walzasphalt schwierig oder unmöglich ist, hat sich Gussasphalt als praktikable und sehr hochwertige Bauweise erwiesen.
Der Anschluss der neuen an die bestehende Deckschicht wird als Fuge ausgebildet.
Die Oberfläche wird mit Splitt aufgeraut oder mit Sand abgestumpft. Nicht gebundenes Abstreu- oder Aufraumaterial wird i.d.R. nach Erkalten der Gussasphaltfläche abgekehrt. Die Fläche kann dann für den Verkehr freigegeben werden.
6.5 Gussasphalt auf Flächen des öffentlichen Personennahverkehrs
Gussasphalt ist sowohl für den Einbau zwischen Schienen, als auch auf Hochbahnsteigen einschließlich der Rampen ein idealer Belag. Aufgrund der verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten der Belagoberflächen ist es möglich, z.B. Gleisbereiche von anders genutzten Verkehrsflächen optisch abzuheben.
Als Belag für Bussonderspuren wird Gussasphalt wegen seiner geringen Verformungsneigung ebenso eingesetzt.
In Bereichen, in denen mit längeren Standzeiten von Bussen und damit mit großer Wärmestrahlung der meist tiefliegenden Motoren gerechnet werden muss, sind Asphaltbauweisen nur bedingt geeignet.
6.6 Entwässerungsrinnen aus Gussasphalt
Entwässerungsrinnen aus Gussasphalt werden entlang oder zwischen Verkehrsflächen angelegt. Sie nehmen das seitlich auf sie zuströmende Wasser auf und leiten es zu Straßenabläufen weiter. In den RAS-Ew, den „Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Entwässerung“, wird ein Mindestgefälle der Längsneigung von 0,5% gefordert. Das Mindestgefälle sollte bereits in der Unterlage ausgebildet werden.
Sollte aufgrund der örtlichen Situation dieses Mindestgefälle bei einer kontinuierlichen Längsneigung unterschritten werden, so kann das Ablaufen des Wassers in der Rinne durch einen Wechsel der Längsneigung zwischen zwei Abläufen verbessert werden (Pendelrinne). Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Einbaudicke kann die Notwendigkeit entstehen, die Abstände zwischen zwei Abläufen zu verringern.
Zusätzliche Straßenabläufe und Rohrleitungen sind bei der Planung zu berücksichtigen.
Übliche Rinnenbreiten liegen zwischen 20 und 50 cm; die Gussasphaltrinnen werden nur mit Sand abgerieben.
7 Gestaltung von Gussasphaltoberflächen
7.1 Aufrauen und Abstumpfen
Mit Gussasphalt lassen sich Oberflächen vielfältig gestalten.
In der Regel ist in den Fahrstreifen die Gussasphaltdeckschicht beim Einbau an der Oberfläche mit Splitt aufzurauen. Auf allen anderen Flächen kann auch mit Sand abgestumpft werden. Die Oberfläche muss danach gleichmäßig beschaffen sein und eine dem Verwendungszweck angemessene Rauheit aufweisen.
Zum Aufrauen wird leicht mit Bindemittel umhüllter Edelsplitt der Lieferkörnung 2/5 in einer Menge von 5 bis 8 kg/m2 maschinell, bei kleineren Flächen auch von Hand, auf die heiße Oberfläche gleichmäßig aufgebracht und mit Walzen angedrückt.
Zum Abstumpfen wird auf die heiße Oberfläche der Gussasphaltdeckschicht staubarmer, trockener Sand aufgestreut und eingerieben.
7.2 Farbige Gestaltung
Insbesondere im kommunalen Straßenbau spielt die farbliche Gestaltung von Verkehrswegen eine wichtige Rolle. Dies kann einerseits rein architektonischen Charakter haben, dient aber in vielen Fällen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer, indem gebündelte Verkehrswege optisch getrennt werden. Ein typisches Beispiel sind hierzu Fahrradwege, die die vorhandene Fläche einer Straße mitnutzen.
Um die Wirkung der Gestaltungsmöglichkeiten zu überprüfen, ist es ratsam, eine Fachfirma frühzeitig in die Planung einzubinden, um gegebenenfalls Musterflächen anlegen zu lassen.
Die Herstellung von Mustern oder das Anlegen von Musterflächen ist keine Nebenleistung und muss gesondert vereinbart und vergütet werden.
7.2.1 Abstreuung
Die unterschiedlichen Farben des natürlichen Abstreumaterials können gestalterisches Element in der Fläche sein. Um die Haftung dieser Mineralstoffe auf der Gussasphaltoberfläche zu verbessern, können sie mit einem transparenten Bindemittel umhüllt werden.
Neben natürlichen Mineralstoffen gibt es künstliche Mineralstoffe, die in einem industriellen Prozess fast jede gewünschte Farbe erhalten.
Mit dieser relativ einfachen Gestaltungsvariante hat der Planer die Möglichkeit, Flächen optisch ansprechend herzustellen.
7.2.2 Farbiger Gussasphalt
Zur Herstellung von farbigem Gussasphalt werden dem Mischgut spezielle, hitzebeständige Farbpigmente zugegeben. Bei Verwendung von Bitumen sind die Möglichkeiten zur Einfärbung begrenzt. Eine Weiterentwicklung ist die Verwendung von einfärbbaren Bindemitteln, die von der Bindemittelindustrie seit einigen Jahren herstellt werden. Mit diesen Produkten ist es möglich, Gussasphalte herzustellen, die mit wenig Pigmentzusatz eine gute Farbwirkung ergeben.
Wegen des hohen Aufwandes zur Herstellung von farbigem Gussasphalt ist diese Gestaltungsvariante für kleine Flächen mit höheren Kosten verbunden.
7.2.3 Beschichtung von Gussasphalt
Für Flächen, für die ein eingefärbter Gussasphalt nicht in Frage kommt (Kleinflächen, Sonderfarben), bietet die Industrie seit Jahren geeignete Beschichtungssysteme auf Polyurethanbasis an.
Diese müssen auf die Eigenschaften des Gussasphaltes, insbesondere bei freier Bewitterung angepasst sein.
Mit solchen Beschichtungssystem lassen sich nahezu alle Farben und Gestaltungswünsche realisieren.
7.3 Profilierung der Oberfläche
Häufig wird auf Rampen zu Parkdecks und Tiefgaragen eine Profilierung der Gussasphaltoberfläche gewünscht. Durch den Einsatz von Riffelwalzen anstelle von Glattmantelwalzen zum Andrücken des Abstreusplittes entsteht eine waffelartige Oberfläche.
Ein weiteres Verfahren zur Profilierung von Gussasphaltoberflächen ist das Einrütteln von Profilmatten in die noch warme Oberfläche. Dadurch können unterschiedliche Muster, meist angelehnt an gebräuchliche Pflasterverlegepläne, in den Gussasphalt geprägt werden. Die Muster werden in aller Regel durch eine zusätzliche farbliche Gestaltung in ihrer optischen Wirkung unterstützt.
Dieses Verfahren ist nur für Verkehrsflächen zu empfehlen, auf denen nur geringer Fahrverkehr zu erwarten ist. Bei starker Verkehrsbelastung besteht die Gefahr, dass eingeprägte Muster, insbesondere bei intensiver, direkter Sonneneinstrahlung, durch den Fahrverkehr wieder zurückgeformt werden.
8. Hinweise für die Erstellung von Leistungsverzeichnissen
Gemäß ATV-DIN 18317 muss der Planer Angaben zu Verwendungszweck, Verkehrsmengen und -arten, klimatischen Einflüssen und örtlichen Verhältnissen liefern.
In der Leistungsbeschreibung sind nach den Erfordernissen des Einzelfalls insbesondere anzugeben:
Angaben zu Baustellen
- Art und Beschaffenheit der Unterlage,
- Gründungstiefen und Gründungsarten benachbarter Bauwerke.
- Art und Beschaffenheit vorhandener Einfassungen.
Angaben zur Ausführung
- Aufbau des Oberbaus entsprechend der Beanspruchung
- Ausbildung der Anschlüsse an Bauwerke, Bauteile und Oberbauschichten,
- Art und Anzahl von Aussparungen und Einbauten.
Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV
- Wenn andere als die in dieser ATV vorgesehenen Regelungen getroffen werden sollen, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im einzelnen anzugeben.
- Abweichende Regelungen können insbesondere in Betracht kommen bei
Abschnitt 2.1.3,wenn die Mitverwendung von Asphaltgranulat oder anderen Recycling-Stoffen eingeschränkt werden soll,
Abschnitt 2.1.4,wenn die Zusammensetzung des Asphaltes dem Auftragnehmer nicht überlassen bleiben soll,
Abschnitt 3.3.2,wenn bei Deckschichten aus Gussasphalt für die Ebenheit oder
für die Dicke andere Werte festgelegt werden sollen,
Abschnitt 3.3.3.1,wenn bei Oberflächenbehandlungen für das Ausfüllen der
Pflasterfugen eine andere Ausführung festgelegt werden soll,
Diese Hinweise ergänzen die ATV DIN 18299 “Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art”, Abschnitt 0. Die Beachtung dieser Hinweise ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung gemäß VOB/A § 9.
Die Hinweise werden nicht Vertragsbestandteil.